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Pädagogische, soziale und psychosoziale Begleitung und Betreuung im Massnahmenvollzug

Voraussetzungen

Rechtliche Vorgaben

Die Einweisung von Jugendlichen in die Viktoria-Stiftung Richigen bedarf einer behördlichen Verfügung mit integrierter Rechtsmittelbelehrung. Strafrechtliche Einweisungen richten sich nach den Artikeln und Kapitel 3 des Jugendstrafgesetzes JstG. Bei Einweisungen gestützt auf das Zivilrecht ist zwingend ein Beschluss lautend auf fürsorgerische Unterbringung (ZGB Art. 314b) notwendig; verbunden mit einem Beschluss betreffend Aufhebung des Aufenthaltsbestimmungsrechts (ZGB Art. 310). Diese Verfügungsgrundlage gilt für alle Wohngruppen und muss beim Eintritt vorliegen (FMJG Art. 3 und Art. 4 Abs. 1).

Datenerhebungssoftware EQUALS

Die Viktoria-Stiftung Richigen wendet zur strukturierten, standardisierten Erhebung und Abbildung des Platzierungsverlaufs sowie als Instrument des Qualitätsmanagements die Datenerhebungssoftware EQUALS an.
Bei EQUALS handelt es sich um ein etabliertes Online-Tool, das durch das Zentrum Liaison und aufsuchende Hilfen der UPK Basel Klinik für Kinder und Jugendliche (UPKKJ) vertrieben und in Zusammenarbeit mit dem Fachverband Integras sowie den teilnehmenden Institutionen stetig entwickelt wird.
Anhand dieses Tools werden in einem partizipativen Prozess Ressourcen und Belastungen der Kinder und Jugendlichen eruiert, gemeinsam Ziele definiert und die persönliche Entwicklung während des Platzierungsverlaufs ersichtlich gemacht.
Die Daten, die nach den Vorgaben der Institution wie der UPKKJ, basierend auf dem Datenschutzgesetz, als besonders schützenswert gelten, werden jederzeit ausschliesslich anonymisiert bearbeitet und lassen keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen zu.
Diese Daten werden durch das Team der UPKKJ für die pädagogische Verlaufsplanung der Viktoria-Stiftung Richigen sowie für fachpolitische und wissenschaftliche Zwecke ausgewertet.
Zur weiteren Information: www.equals.ch

Aufnahmekriterien Geschlossene Durchgangsgruppen

  • Ambulante oder offene Setting führen nicht mehr zur gewünschten Stabilisierung
  • Akute oder anhaltende Eigen- und Fremdgefährdungstendenzen liegen vor und benötigen einer strikten freiheitsbeschränkenden Massnahme
  • Klare Auffälligkeiten wie dissoziales Verhalten und akute oder andauernde Fluchtgefährdung gefährden die gesunde Entwicklung
  • Notwendigkeit von festen Strukturen, klaren Regeln und gegebenenfalls Disziplinarmassnahmen ist gegeben
  • Bedarf nach Schutz, Distanz und Ruhe zur Abklärung und Beruhigung eines riskanten oder verhärteten Suchtmittelkonsums ist vorhanden  

Aufnahmekriterien Übergangsgruppen

  • Aufnahme nach einem Wechsel aus der geschlossenen Wohngruppe oder durch direkten Eintritt von extern
  • Minimale Kooperationsbereitschaft ist gegeben
  • Notwendigkeit von klaren Strukturen und enger pädagogischer Begleitung ist gegeben
  • Bedarf an regelmässiger therapeutischer Begleitung sowie Bedarf an Aufarbeitung von schulischen Lücken liegen vor
  • Suchtmittelkonsum steht nicht im Vordergrund
  • Keine akuten Selbst- oder Fremdgefährdungstendenzen vorhanden
  • Verminderte Fluchtgefahr  

Aufnahmekriterien Offene Gruppen

  • Aufnahme nach einem Wechsel aus der Übergangsgruppe oder durch direkten Eintritt von extern
  • Kooperationsbereitschaft als Voraussetzung
  • Stabilität vorhanden
  • Weitere Unterstützung bei Selbständigkeit und Berufsreife erforderlich
  • Notwendigkeit nach mehr strukturierter, pädagogischer und therapeutischer Begleitung als in einer konventionellen, offenen Institution ist gegeben
  • Teilnahme an interner oder externer Tagesstruktur  

Ausschlusskriterien

  • Akute Suizidalität
  • Akute Psychosen
  • Schwere Substanzabhängigkeit, die eine intensive medizinische Entzugsbehandlung erfordert
  • Körperliche oder geistige Beeinträchtigung, die eine adäquate Betreuung ausschliesst
  • Fehlende Verständigungsmöglichkeit im Alltag in deutscher Sprache
Copyright 2025 Viktoria-Stiftung Richigen.