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Voraussetzungen
Rechtliche Vorgaben
Die Einweisung von Jugendlichen in die Viktoria-Stiftung Richigen bedarf einer behördlichen Verfügung mit integrierter Rechtsmittelbelehrung. Strafrechtliche Einweisungen richten sich nach den Artikeln und Kapitel 3 des Jugendstrafgesetzes JstG. Bei Einweisungen gestützt auf das Zivilrecht ist zwingend ein Beschluss lautend auf fürsorgerische Unterbringung (ZGB Art. 314b) notwendig; verbunden mit einem Beschluss betreffend Aufhebung des Aufenthaltsbestimmungsrechts (ZGB Art. 310). Diese Verfügungsgrundlage gilt für alle Wohngruppen und muss beim Eintritt vorliegen (FMJG Art. 3 und Art. 4 Abs. 1).
Datenerhebungssoftware EQUALS
Die Viktoria-Stiftung Richigen wendet zur strukturierten, standardisierten Erhebung und Abbildung des Platzierungsverlaufs sowie als Instrument des Qualitätsmanagements die Datenerhebungssoftware EQUALS an.
Bei EQUALS handelt es sich um ein etabliertes Online-Tool, das durch das Zentrum Liaison und aufsuchende Hilfen der UPK Basel Klinik für Kinder und Jugendliche (UPKKJ) vertrieben und in Zusammenarbeit mit dem Fachverband Integras sowie den teilnehmenden Institutionen stetig entwickelt wird.
Anhand dieses Tools werden in einem partizipativen Prozess Ressourcen und Belastungen der Kinder und Jugendlichen eruiert, gemeinsam Ziele definiert und die persönliche Entwicklung während des Platzierungsverlaufs ersichtlich gemacht.
Die Daten, die nach den Vorgaben der Institution wie der UPKKJ, basierend auf dem Datenschutzgesetz, als besonders schützenswert gelten, werden jederzeit ausschliesslich anonymisiert bearbeitet und lassen keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen zu.
Diese Daten werden durch das Team der UPKKJ für die pädagogische Verlaufsplanung der Viktoria-Stiftung Richigen sowie für fachpolitische und wissenschaftliche Zwecke ausgewertet.
Zur weiteren Information: www.equals.ch
Aufnahmekriterien
- Pädagogische, soziale oder psychosoziale Indikationen für einen stationären Rahmen mit entsprechender Zielsetzung liegen vor.
- Normale oder leicht verminderte Schulbildungsfähigkeit.
- Die Jugendlichen sprechen und verstehen die deutsche Sprache.
- Verfügung und Kostengutsprache sind vorhanden.
- Die Kriterien für Notfallsituationen sind geklärt.
Ablehnungsgründe/Ausschlusskriterien
- Akute Selbst- und/oder Fremdgefährdung.
- Starke körperliche, psychische oder kognitive Beeinträchtigungen.
- Psychiatrische Diagnosen, die eine intensive therapeutische Begleitung erfordern.
- Ausgeprägte Suchtproblematik, die einen körperlichen Entzug und/oder eine therapeutische Begleitung bedingt.