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Viktoria-Stiftung – Engagement für junge Menschen seit mehr als 150 Jahren

Geschichte

Die Viktoria-Stiftung Richigen blickt auf eine über 150-jährige Geschichte zurück. Was 1859 als Waisenheim für bis zu 100 Mädchen begann, hat sich im Lauf der Zeit zu einer Institution mit Massnahmenvollzug entwickelt, die heute 41 Jugendliche beider Geschlechter betreut. 

Ein paar Stationen

1856
Stiftungsgründung nach einer letztwilligen Verfügung des Kaufmanns und Bankiers Jakob Rudolf Schnell von Burgdorf zu Ehren seiner Ehefrau Viktoria.

1859
Das erste Heim, ein reines Mädchenheim, wird im Maygut in Wabern eröffnet. Bald schon entsteht ein Neubau, ebenfalls in Wabern. Die Mädchen arbeiten im grossen Landwirtschaftsbetrieb, besuchen die anstaltsinterne Schule, helfen im Haushalt und führen Textilarbeiten aus.

1961
Umzug nach Richigen, Bezug des Neubaus am heutigen Standort und Umgestaltung des Heimalltags. Neue pädagogisch-erzieherische Konzepte wurden eingeführt, eine intensivere und individueller ausgerichtete Betreuung nimmt ihren Anfang.

1986
Erstmals werden auch männliche Jugendliche aufgenommen.

1987/1990
Die Geschlossenen Durchgangsgruppen, zuerst für weibliche, dann für männliche Jugendliche werden eröffnet. Ein wichtiger und weitsichtiger Entscheid auf dem Weg zur konsequenten Spezialisierung der Stiftung.

1998
Erweiterung des Angebots durch Wohnexternate.

2003
Eröffnung der Offenen Gruppe für männliche Jugendliche, das Heim verfügt nun über insgesamt 6 Wohngruppen.

2008
Neue Heimorganisation (Geschäftsleitungsmodell).

2009
Jubiläumsfeier anlässlich des 150-jährigen Bestehens der Stiftung

2012
Im Kanton Bern tritt das Gesetz über freiheitsbeschränkende Massnahmen im Justizvollzug bei Jugendlichen und im Vollzug von Kindesschutzmassnahmen (FMJG) in Kraft. Die Viktoria-Stiftung Richigen zählt ab da zu den wenigen spezialisierten Institutionen im Kanton, die nach dem Gesetz legitimiert sind, Massnahmenvollzug im Jugendbereich auch geschlossen anzubieten.

Der Kanton Bern ist bis heute der einzige Kanton, der die Legitimation freiheitsbeschränkender Massnahmen im geschlossenen Jugendbereich gesetzlich verankert hat.

Copyright 2024 Viktoria-Stiftung Richigen.