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Auf einen Blick
Die Viktoria-Stiftung Richigen gehört zu den spezialisierten Institutionen im Kanton Bern, die nach dem Gesetz über freiheitsbeschränkende Massnahmen im Justizvollzug bei Jugendlichen und im Vollzug von Kindesschutzmassnahmen (FMJG) solche Vollzugsmassnahmen auch in einem geschlossenen Rahmen anbieten dürfen.
Es werden Jugendliche bereits ab 12 Jahren aufgenommen, wenn eine entsprechende Selbst- oder Fremdgefährdung besteht, die eine solche Intervention unumgänglich macht. Die Einweisung in unsere Institution erfolgt immer auf Grundlage einer zivil- oder strafrechtlichen Verfügung.
Zuweisungen für den stationären Aufenthalt in der Viktoria-Stiftung Richigen erfolgen aus der ganzen Deutschschweiz, oft ist dabei eine zeitlich beschränkte Distanz zum herkömmlichen Umfeld ausdrücklich erwünscht.
Die Wohnbereiche sind nach Geschlechtern getrennt, damit dort genderspezifische Themen aufgenommen und behandelt werden können. Die Tagesstruktur hingegen ist bewusst auf einem gemischt geführten Angebot aufgebaut, mit dem Ziel, dass die Jugendlichen innerhalb der Institution auch mit beiden Geschlechtern im gegenseitigen Respekt zusammenleben lernen.
Flexibilität als Markenzeichen: So ist ein direkter Eintritt in alle Wohnbereiche möglich, das durchlässige Stufensystem ermöglicht sehr individuelle, situationsbezogene Settings mit kurzen Reaktionszeiten. Wohnsituation, Tagesstruktur und Therapien können somit bedürfnisgerecht auf die aktuelle Situation der Jugendlichen ausgerichtet werden.
Wohnen
- Geschlossener Wohnbereich (Geschlossene Durchgangsgruppen/Time-out) als Krisenintervention im Einzel- und Gruppensetting.
- Halboffener Wohnbereich (Übergangsgruppen) mit enger sozialpädagogischer Begleitung und Möglichkeit zur kurzzeitigen Krisenintervention im geschlossenen Bereich.
- Offener Wohnbereich (Offene Gruppen) mit Orientierung gegen aussen, Vorbereitung auf die Selbstständigkeit, Möglichkeit zur kurzzeitigen Krisenintervention im geschlossenen Bereich zur Stabilisierung.
- Wohnexternat mit selbständigem Wohnen und individuell ausgerichteter Begleitung, bei vorhandener Tagesstruktur.
Bildung/Tagesstruktur
- Interne Schule mit Individualunterricht und Niveauklassen sowie Möglichkeit von Schulbesuch in der öffentlichen Schule im Einzelfall.
- Ateliers im geschlossenen Bereich und Betriebe, zuständig für Beschäftigung und Arbeitstraining, mit beschränkten Berufsausbildungsmöglichkeiten (Eidgenössisches Berufsattest EBA / Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ). Die Berufsausbildung ist auch extern möglich.
Therapien
- Psychotherapeutische Begleitung im Einzel- oder Gruppensetting.
- Im geschlossenen Rahmen ein fixes körpertherapeutisches Angebot im Einzelsetting, im halboffenen und offenen Bereich auf Antrag.
- Einbezug der Therapie in Krisensituationen direkt in den Wohngruppenbereichen oder in der Tagesstruktur.
- Zusammenarbeit mit externen Anbietern von themenspezifischen Therapieangebot.
Anzahl Plätze
36 (davon 14 in den Geschlossenen Durchgangsgruppen und 2 Time-outs)
Aufenthaltsdauer
Geschlossene Durchgangsgruppen in der Regel 3 Monate, Übergangsgruppen und offene Gruppen längere Aufenthalte möglich.
Einweisungsgrundlage
Strafrechtliche Einweisungen mit entsprechender Verfügung einer Strafverfolgungsbehörde, Zivilrechtliche Einweisungen nach ZGB Art. 308/310 in Verbindung mit ZGB Art. 314b (FU).